Ihr externer Brandschutzbeauftragter: Torsten Thiel

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Lübeck, Ostholstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Umgebung

Brandschutz Beratung Thiel - unser Team

Meine Qualifikation als externer Brandschutzbeauftragter

Als externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen berate ich Sie zu allen Fragen zum Thema Brandschutz. Sie kommen so Ihren Verpflichtungen als Unternehmer nach. Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften und Versicherer können so den Brandschutz in Ihrem Unternehmen nicht bemängeln.

Unsere Qualifikation als Firma für Brandschutz:

  • Externer Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003 und vfdb 12-09/01
  • Wir sind TÜV- und DEKRA zertifiziert

Meine Leistungen als Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Meine Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Lübeck, Ostholstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg:

Ihre Vorteile bei der Brandschutz BG

  • Es gibt nur noch einen Ansprechpartner ür alle Fragen zum Brandschutz in Ihrer Firma – nämlich uns.
  • Wir kümmern uns ausschließlich um das Thema Brandschutz. So entsteht keine Betriebsblindheit und Ihre Mitarbeitenden stehen weiterhin für ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.
  • Sie sparen Kosten für Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden

Brandschutzbegehung durch einen externen Brandschutzbeauftragten

Die Brandschutzbegehung durch einen externen Brandschutzbeauftragten ist eine Überprüfung des Betriebs auf bauliche, technische oder organisatorische Mängel. Im Arbeitsschutzgesetz, verschiedenen DIN-Normen, technischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften werden die Anforderungen an den Brandschutz in der Firma genau erläutert und geregelt. Die Umsetzung dieser Anforderungen wird bei der Brandschutzbegehung durch einen Fachmann von der Brandschutz BG überprüft. Dies sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Brandschutzschulung in Ihrer Firma

Wir schulen und unterweisen Ihre Mitarbeitenden zum Thema Brandschutz. Dies kann einen großen Beitrag zur Brandprävention leisten. Die Brandschutzschulung beinhaltet eine theorische Brandschutzunterweisung, praktische Übungen mit Handfeuerlöschern und eine Branddemonstration. Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Sie verpflichtet Ihren Mitarbeitenden mindestens einmal im Jahr das richtige Verhalten im Brandfall zu vermitteln. Durch anschauliche Übungen lernen Ihre Mitarbeitenden das richtige Verhalten im Brandfall sowie Techniken um einen Brand effektiv zu löschen.

Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen

Fluchtpläne und Rettungspläne dienen der einfachen Vermittlung von wichtigen Informationen über die Flucht- und Rettungswege wenn es brennt, zur Evakuierung von Menschen und Brandbekämpfungseinrichtungen. Flucht- und Rettungspläne müssen Sie gut sichtbar im Betrieb anbringen. Eine regelmäßige Überprüfung durch uns gewährleistet die Aktualität.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne werden durch uns mit der örtlichen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle abgestimmt. Alle zwei Jahre werden sie überprüft. Sie enthalten wichtige Informationen Ihres Betriebs, wie z.B. einen Übersichtsplan, Geschosspläne und Objektinformationen.

Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung wird an individuelle Bedingungen und spezifische Brandgefahren angepasst. Sie besteht aus drei Teilen.

  • Teil A ist für alle Menschen, die sich im Gebäude Ihres Betriebs aufhalten und wird gut sichtbar in Ihrer Firma ausgehängt. Er enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Falle eines Brandes.
  • Teil B ist für die Mitarbeitenden Ihres Betriebs bestimmt und enthält wichtige Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
  • Teil C richtet sich an die Mitarbeitenden Ihres Betriebs, die mit Brandschutzaufgaben betreaut sind. Hier geht es um vorbeugende Maßnahmen zum Brandschutz.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wir beraten Sie gerne zur Ihrem individuellen Brandschutzkonzept.

Ich habe die Datenschutzerklärung (hier klicken) der Firma Brandschutz BG Thiel gelesen und bestätigen diese. Mir ist bewusst, dass meine Daten für den Zweck der Kontaktaufnahme digital gespeichert werden. Eine Nutzung über diesen Zweck hinaus oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.