Teil A der Brandschutzordnung
richtet sich an alle Personen im Gebäude und umfasst die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Dieser Teil ist mindestens im DIN A4-Format mit einem mindestens 1cm breiten roten Rand darzustellen und an zentralen Punkten im Gebäude zu platzieren.
Teil B der Brandschutzordnung
ist für alle Personen bestimmt, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten und enthält verbindliche Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie zum Verhalten im Brandfall. Die schriftliche Aushändigung an alle Mitarbeitenden sowie die Unterweisung in den Inhalten sind Pflicht und müssen dokumentiert werden.
Teil C der Brandschutzordnung
richtet sich an Mitarbeitende mit besonderen Brandschutzaufgaben, z. B. Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer. Dieser Teil definiert deren Pflichten bei der Umsetzung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen.



