Brandschutzordnungen

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 – individuell an Ihre betrieblichen Gegebenheiten und spezifischen Brandgefahren angepasst.

Brandschutzordnungen für Unternehmen

Teil A der Brandschutzordnung

richtet sich an alle Personen im Gebäude und umfasst die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Dieser Teil ist mindestens im DIN A4-Format mit einem mindestens 1cm breiten roten Rand darzustellen und an zentralen Punkten im Gebäude zu platzieren.

Teil B der Brandschutzordnung

ist für alle Personen bestimmt, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten und enthält verbindliche Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie zum Verhalten im Brandfall. Die schriftliche Aushändigung an alle Mitarbeitenden sowie die Unterweisung in den Inhalten sind Pflicht und müssen dokumentiert werden.

Teil C der Brandschutzordnung

richtet sich an Mitarbeitende mit besonderen Brandschutzaufgaben, z. B. Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer. Dieser Teil definiert deren Pflichten bei der Umsetzung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen.

Brandschutzordnungen müssen bei Änderungen der Nutzung oder baulichen Anpassungen stets aktualisiert werden. Zudem ist eine Prüfung durch eine fachkundige Person mindestens alle zwei Jahre erforderlich, um die Wirksamkeit und Aktualität sicherzustellen.

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