Brandschutzbegehungen

Die Brandschutzbegehung ist eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im vorbeugenden Brandschutz (baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz) und gehört zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.

Brandschutzbegehungen für Ihre Firma

Systematische Brandschutzbegehung

Bei einer Brandschutzbegehung überprüfen wir systematisch alle brandschutzrelevanten Einrichtungen und Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen. Wir kontrollieren Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher, Brandschutztüren und vieles mehr. Anschließend erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit allen festgestellten Mängeln und konkreten Handlungsempfehlungen.

Mängel erkennen und beheben

Regelmäßige Brandschutzbegehungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützen auch effektiv vor Bränden und deren Folgen. Wir identifizieren potenzielle Gefahrenquellen bevor es zu einem Schadensfall kommt und unterstützen Sie bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen. So sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld und erfüllen Ihre Sorgfaltspflichten.

Rechtliche Grundlagen

Die Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen ergibt sich aus den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere § 10 ArbSchG.

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Evakuierung festzulegen, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Ergänzend werden die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz durch technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2), DGUV-Regelwerke sowie einschlägige DIN-Normen konkretisiert. Brandschutzbegehungen dienen der Überprüfung des vorbeugenden Brandschutzes, der frühzeitigen Erkennung von Mängeln und der Sicherstellung eines sicheren Betriebsablaufs. Erkannte Mängel an Brandschutzeinrichtungen sind zeitnah zu beheben.

Eine Brandschutzbegehung sollte regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt werden.

Jetzt Angebot für Brandschutzbegehungen anfordern!